Handlungsfeld
Management und Organisation
Problemlage und Auswahlkriterien
Die Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts wird von
vielen Kommunen als Auflistung der bisher durchgeführten
Projekte und Maßnahmen verstanden. Die folgenden ursprünglich
geplanten Funktionen und wesentlichen Anforderungen an die integrierten
Handlungskonzepte, Sachstandsberichte oder auch Projektberichte
sind zu schwach oder fehlen:
- Steuerungs- und Koordinierungsinstrument
- Orientierungsrahmen
- Grundlage für den Ressourceneinsatz
- Basis für private Investitionen
- Grundlage für die Vergabe von Programmmitteln
Projektbeschreibung
Vom Dezernat Städtebau, Bauaufsicht und Baurecht in der
Bezirksregierung Lüneburg wurde eine neue Idee zur Fortschreibung
des integrierten Handlungskonzepts erarbeitet und den am Programm
"Soziale Stadt" teilnehmenden Kommunen vorgestellt.
Die Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts soll in
vier Abschnitte gegliedert werden: einmal in ein Kapitel "Statistik
und Analyse", zweitens in ein Kapitel "Befragung",
darauf aufbauend in einen "Projektbericht" und
schließlich in einen "Erfahrungsbericht".
In einem Anhang werden dann die entsprechenden Grafiken,
Karten, Tabellen und Zeitungsausschnitte zusammengefasst.
Diese Kapitel sind unerlässlich für den Vergleich mit
der Ausganglage im Quartier (dies gilt zumindest für die
Gemeinden, die bereits zwei oder drei Jahre im Programm sind -
aber auch die Kommunen, die erst seit einem Jahr mit dem Programm
"Soziale Stadt" arbeiten, sollten über eine reine
Auflistung ihrer Projekte hinaus die positiven und negativen Erfahrungen
in der Quartiersarbeit darlegen).
Statistik
und Analyse
Erst anhand dieser Zahlen und deren Analyse im Vergleich mit
der Anfangslage im Quartier kann man feststellen, was sich im
Lauf der Zeit geändert hat und ob die Maßnahmen, die
umgesetzt wurden, überhaupt angemessen waren.
Zu den statistischen Grundlagen gehören:
- Alters- und Familienstruktur: Über die Meldedateien
müssen diese Daten in allen Kommunen aktualisiert vorliegen.
Diese Daten sind deshalb so wichtig, weil man hieran ablesen
kann, wie hoch der Anteil junger und alter Menschen im Stadtteil
oder die Familienstruktur ist und wie er sich unter Umständen
auch verändert (z.B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende
usw.). Dadurch erhält man Hinweise für zielgruppenspezifische
Angebote.
- Arbeitslosenquote: Die Kommunen haben seit einiger
Zeit die Möglichkeit, über die Arbeitsverwaltung regelmäßig
entsprechend kleinräumige Daten abzufragen. Allerdings
müssen diese Daten käuflich erworben werden.
- Ausländeranteile: Über die Meldedateien
liegen aktuelle Zahlen vor. Zwar ist die Entwicklung des Ausländeranteils
kein Indikator für die Benachteiligung eines Gebiets, aber
die gewonnenen Daten geben Hinweise auf mögliche ethnisch-soziale
Konfliktpotenziale und auf die Ausrichtung von sozialen und
kulturellen Angeboten im Quartier.
- Fluktuation: Aktuelle Daten über Zu- und Fortzüge
sind in der Einwohnermeldedatei vorhanden. Hier stehen die Stabilität
von sozialen Beziehungen und die Zufriedenheit der Wohnbevölkerung
mit dem Gebiet im Vordergrund.
- Kriminalitätsquote: Hierbei sind die örtlichen
Polizeidienststellen die zuständigen Ansprechpartner.
- Sozialhilfeempfänger: Entsprechende aktuelle
Daten müssen in allen Gemeinden bei den Sozialverwaltungen
vorliegen.
Alle Angaben sollten im Verhältnis zu den entsprechenden
Zahlen der Gesamtstadt dargestellt werden.
Befragung
Quantitative Daten bedürfen der Ergänzung durch qualitative
Erhebungen: ein Indikator für den Erfolg von Entwicklungsprozessen
in benachteiligten Stadtteilen ist z.B. die Beurteilung der Stadtteilentwicklung
aus der Sicht der Bevölkerung und der Öffentlichkeit,
gerade auch der Medien. Hierbei lässt sich am meisten erfahren
über die Veränderung des Images (!) im Stadtteil (sowohl
von den Stadtteilbewohnern selbst als auch von den "Außenwahrnehmenden").
Die am häufigsten angewandte Methode ist die Befragung von
Schlüsselpersonen mittels Fragebogen oder Interview: dies
könnte so aussehen, dass im Stadtteil einmal pro Jahr an
die programmverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ein Fragebogen geschickt wird, in dem nach dem Stand der Umsetzung,
den Entwicklungsfortschritten und -hemmnissen, den Projektverläufen
usw. gefragt wird - wobei die Bearbeitung des Fragebogens auf
ein vertretbares Maß reduziert werden sollte. Darüber
hinaus könnten im Stadtteil zehn bis fünfzehn Schlüsselpersonen
mittels eines kurzen (einseitigen) Fragebogens nach ihrem Eindruck
von der Entwicklung im Quartier befragt werden. Fragen nach den
sichtbaren Fortschritten und Veränderungen in der Wahrnehmung
des Stadtteils (Image) sollten dabei im Vordergrund stehen. Schlüsselpersonen
sind unter anderem Vertreter von Kirchengemeinden, Einzelhändler,
Polizeidienststellen, Ortspolitiker, Vereine usw. Zur Einschätzung
der Außenwahrnehmung, das heißt des Bildes des Stadtteils
in der Öffentlichkeit sollten unbedingt Journalisten der
Lokalzeitungen befragt werden.
Eine solche Form der Befragung ist zwar nicht unbedingt repräsentativ
(das wäre in diesem Fall auch zu aufwendig), aber dennoch
können aussagefähige Hinweise auf den Entwicklungsprozess
des Stadtteils "herausgezogen" werden.
Projektbericht
Will man das Kapitel "Projektbericht" gliedern, so
könnte man sich am ARGEBAU-Leitfaden orientieren: also Projekte
im Bereich "Wohnen", "Beschäftigung",
"Kultur" usw. Darüber hinaus sollten neue Projekte
entsprechend gekennzeichnet werden.
Der Projektbericht wäre eine reine Auflistung der Projekte,
und zwar folgendermaßen:
- Nutzen und Ziele des Projekts (also eine Projektbeschreibung),
- Wer ist der Projektträger und wer sind die Beteiligten?
- Wo befindet sich das Projekt?
- Kosten und Finanzierung,
- Schilderung des momentanen Bearbeitungsstands,
- zuständiger Ansprechpartner, sodass man für weitere
Fragen auf diesen zurückgreifen kann.
Erfahrungsbericht
Am Ende der Fortschreibung eines integrierten Handlungskonzepts
sollte ein so genannter Erfahrungsbericht stehen. Er sollte die
folgenden Fragen beantworten:
- War der ursprüngliche Ansatz richtig?
- Waren die Kooperationspartner (z.B. Wirtschaftsunternehmen,
andere Beschäftigungsträger) leistungsfähig?
Wenn nicht: woran hat dies gelegen?
- Wie hat sich die soziale Lage der Bewohnerschaft verbessert
oder verschlechtert? In welchen Bereichen?
- Gab es Probleme in der Antragstellung hinsichtlich Finanzmitteln?
- Was ist verbesserungsfähig?/Wo liegen noch Konflikte?
Der Erfahrungsbericht sollte einerseits eine Art "Rückblende"
und gleichzeitig eine Art "Vorschau" auf die
Zukunft des Quartiers sein. Er sollte auch Auskunft geben über
die Organisation der Arbeitsweise (welche Beratungsfirmen, welcher
Sanierungsträger usw.).
Anhang
In einem Anhang-Teil sollten die Ausführungen anhand entsprechender
Materialien wie z.B. Grafiken, Karten, Tabellen und Zeitungsausschnitte
präsentiert werden.
Fazit
und Empfehlung
Aus den einzelnen Bausteinen (Statistik, Fragebogen, Projektbericht)
sollte ein Erfahrungsbericht über den Umsetzungsstand
in den Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf vorgelegt
werden. Mit einem solchen Bericht ergeben sich Hinweise auf eine
Veränderung der Programmschwerpunkte, Optimierungsbedarfe,
Zielerreichung und zu einem späteren Zeitpunkt sogar auf
"Entlassung" von Stadtteilen aus dem Sanierungsprogramm.
Ansprechpartner
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Landesebene
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Bezirksregierung Lüneburg
Daniela Steinhoff
Dezernat Städtebau, Bauaufsicht, Baurecht
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Telefon: +49 (0)4131/15-2513
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