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soziale stadt - bundestransferstelle

  

7.1 Stellung und Relevanz des Programms

Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt hat ohne Zweifel hohe Aufmerksamkeit und Akzeptanz in der Fachöffentlichkeit und in der Politik gefunden. In der allgemeinen Öffentlichkeit werden Fragen der Stadtentwicklung insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsmarktproblemen, Zuwanderung und „neuer Armut“ diskutiert – zum einen, weil es sich bei der Herausbildung von „Armutsgebieten“ und von „Ausländervierteln“ um neuartige Probleme handelt, und zum anderen, weil sich anhand dieser Gebiete die gesellschaftlichen Entwicklungsprobleme besonders drastisch veranschaulichen lassen. Das Programm wurde von Bund und Ländern somit gerade zum richtigen Zeitpunkt beschlossen, denn es macht deutlich, dass sich auch der Bund den Problemen in den Städten widmet, die in der Öffentlichkeit viel Aufsehen erregen.

Die Aufnahme in das Programm Soziale Stadt wird in einem Bewerbungsverfahren organisiert, das auch ein Auswahlverfahren ist. Die große Zahl der Anträge und die Förderung von Programmgebieten in allen Regionen und in Städten unterschiedlicher Größe sind ein Zeichen für die hohe Aufmerksamkeit, die dem Programm entgegengebracht wird, und dafür, dass mit der Ausrichtung des Programms eine weit verbreitete Problemlage getroffen wurde.

Der Zuschnitt des Programms als „Anreizprogramm“, das eine umfassende Kooperation und Vernetzung unterschiedlicher Akteure auf allen Ebenen des politischen Systems und den Einbezug nicht-öffentlicher Akteure vorsieht, entspricht den Reformvorstellungen der Bundesregierung für einen „ermöglichenden“ und „aktivierenden“ Staat und stellt insofern auch eine politische Pionierleistung dar.


  

Quelle: "Die Soziale Stadt — Ergebnisse der Zwischenevaluierung – Bewertung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ nach vier Jahren Programmlaufzeit", IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik 2004

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