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soziale stadt - bundestransferstelle

  

7.19 Zentrale Empfehlungen

Die zentralen Empfehlungen der Zwischenevaluierung zur Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Empfehlungen an Bund und Länder

  • Das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ ist ein geeignetes Instrument, um den Folgen der wachsenden Segregationstendenzen in vielen Quartieren entgegenzuwirken. Mit dem Programm werden die komplexen Probleme stärker ins Blickfeld der Akteure gerückt und es bietet eine gute Grundlage für gemeinsame Anstrengungen zu ihrer Lösung. Es soll daher als eigenständiger Teil der Städtebauförderung mit eigenem Budget fortgeführt werden.
  • Trotz des Programms Soziale Stadt sind die Kommunen mit einer durch Bund und Länder stark sektoral zersplitterten Förderlandschaft konfrontiert. Es ist daher erforderlich, dass Bund und Länder die Voraussetzungen für die Förderung der Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf weiter verbessern. Einen wesentlichen Beitrag hierzu könnte die Weiterentwicklung des Programms zu einem integrierten Stadtentwicklungsprogramm leisten, das in den Handlungsfeldern wie in den förderfähigen Projektarten breiter angelegt ist als die derzeitige Soziale Stadt („deutsches URBAN “). Bund und Länder sollten daher eine solche Weiterentwicklung prüfen.
  • Unabhängig hiervon sollte die Bundesregierung eine neue Initiative zur Koordination und Kooperation der Ressorts für eine Stadtteilpolitik unternehmen, die der drohenden Segregation und Polarisierung wirksam entgegentreten kann. Insbesondere die wichtigen Bereiche Bildung, Jugend und Soziales, Inneres und Wirtschaft/Arbeit sollten dafür gewonnen werden, parallele Programme aufzulegen – dem Beispiel von E&C folgend. Auch auf Länderebene sollten die Koordinierungsanstrengungen zwischen den Ressorts wieder verstärkt werden. Für nicht-investive Maßnahmen sollten die Länder parallele Länderprogramme auflegen.
  • Die im Leitfaden der ARGEBAU zum Programm formulierten Zielbestimmungen sollten überprüft und auf die Bearbeitung von Kontexteffekten hin präzisiert werden. Die Unsicherheiten bezüglich einer Ausrichtung auf Stadtteile oder Gruppen, auf Lebensqualität oder Lebenschancen müssen dabei nachvollziehbar beseitigt werden, damit denjenigen, die das Programm umsetzen sollen, eine klare Orientierung gegeben wird. Dann wäre es auch eher möglich, eine Hierarchisierung und Priorisierung realistischer Ziele vorzunehmen und die wichtigsten Handlungsfelder eindeutig zu bestimmen.
  • Was die Finanzierung von nicht-investiven Zwecken bzw. von vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen aus dem Programm angeht, sollten die Länder eine weite Auslegung der Förderfähigkeit zugrunde legen. Dies entspricht dem zentralen Stellenwert, den Vernetzung, Beteiligung und Aktivierung für die Soziale Stadt haben.
  • Nach Auswertung der bisherigen Erfahrungen sollten gemeinsam mit den Kommunen verbindlichere Anforderungen und Qualitätsstandards für die Aufnahme von Gebieten in das Programm sowie für die Fortführung der Förderung entwickelt werden.
    • Die Problemdiagnosen sollten klar formuliert und nachvollziehbar begründet werden; dafür sind in der Regel spezielle Untersuchungen notwendig.
    • Ein Stadtteilmonitoring (Erfassung der sozioökonomischen Kontextdaten), eingebettet in ein Monitoring der Entwicklung der gesamten Stadt, sollte Bestandteil der Programmdurchführung werden; nach Möglichkeit sollte in den Programmstädten ein einheitliches Stadtteilmonitoring aufgebaut werden.
    • Auf Landesebene sollte ein Fördermonitoring entwickelt und eingeführt werden.
    • Verfügungsfonds für das Quartiersmanagement, über deren Vergabe Bewohnervertreter entscheiden, sollten verpflichtender Programmbestandteil werden.
    • Die Integrierten Handlungskonzepte sollten Konsistenz hinsichtlich der Probleme, Ziele und Handlungsfelder aufweisen und festgelegte Qualitätskriterien erfüllen.
    • Für die Integrierten Handlungskonzepte sollte der Nachweis erbracht werden, dass sie in einer ressortübergreifenden Kooperation erarbeitet worden sind.
  • Auf Ebene der Länder sollten der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der Programmstädte/-gebiete weiter verstärkt werden.
  • Unter Nutzung der Daten eines verbesserten und vereinheitlichten Stadtteilmonitorings sollten regelmäßige Berichte über den Stand der Stadtentwicklung in Deutschland erstellt werden.

Empfehlungen an die Kommunen

  • Die Problemdiagnosen müssen sorgfältig und nachvollziehbar vorgenommen werden. Dabei sind die gesamtstädtischen Bezüge zu berücksichtigen und die Perspektiven für den Stadtteil zu bestimmen.
  • Die Qualität der Integrierten Handlungskonzepte sollte im Hinblick auf die Konsistenz der Strategie, die Bildung klarer Prioritäten und die Definition operationalisierter und überprüfbarer Ziele verbessert werden.
  • Die Freiräume bei der Organisation des Quartiersmanagements sollten erhalten bleiben und seine Grundlagen verstetigt werden. Im operativen Kernteam der Programmleitung sollten zumindest die für Stadtentwicklung/Bau und Soziales zuständigen Ressorts vertreten sein und eng kooperieren.
  • In den zentralen Handlungsfeldern sollten strategische Allianzen gebildet werden, damit die Ziele der Stadtteilpolitik auf einer breiteren Grundlage verfolgt werden können als bisher üblich. Das gilt insbesondere für die Bereiche „Bildung“, „Zusammenleben von ethnischen Gruppen im Stadtteil“ sowie – entsprechende Potenziale im Gebiet vorausgesetzt – „Lokale Ökonomie und Beschäftigung“. Die Rolle der Schulen muss besonders hervorgehoben und im Rahmen der Probleme der Stadtteilentwicklung neu interpretiert werden. Darin liegt ein Schlüssel für die Quartiersentwicklung. Für die gesamte Stadt sollten Konzepte zur Förderung der Zuwanderung und zur Förderung der Integration entwickelt werden, innerhalb derer die Rolle des Stadtteils genauer bestimmt werden kann.
  • Vorstellungen zur zeitlichen Befristung sollten bereits bei Beginn der Programmlaufzeit für die Stadtteile formuliert werden, damit ein überlegtes Auslaufen mit einer entsprechenden Nachsorge organisiert und die Maßnahmen, für die eine Verstetigung als notwendig angesehen wird, festgelegt werden können.

  

Quelle: "Die Soziale Stadt — Ergebnisse der Zwischenevaluierung – Bewertung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ nach vier Jahren Programmlaufzeit", IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik 2004

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