Die noch bestehenden Unklarheiten über die Verschränkung der Problemdimensionen in den benachteiligten Stadtteilen und das häufig nicht ausreichende analytische Instrumentarium schlagen sich in der Praxis der Gebietsauswahl nieder. Häufig wurde die Auswahl eher intuitiv auf der Basis erfahrungsbezogener Kenntnis der örtlichen Verhältnisse getroffen. Daten, die die besonderen Problemlagen in den Quartieren abbilden könnten, waren entweder gar nicht verfügbar oder wurden nicht systematisch zusammengestellt. Das hat zwar nicht dazu geführt, dass „falsche“ Gebiete ausgewählt wurden – was auch die Einschätzung durch die nicht-öffentlichen Akteure durchgängig bestätigt –, aber im weiteren Verlauf der Programmentwicklung müssen die Gebietsauswahl, die Problemdiagnose und das Handlungsprogramm auf objektivere Grundlagen gestellt werden. Das ist insbesondere in großen Städten notwendig, um Entwicklungen zu erkennen, die zur Herausbildung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf führen können. Dort könnte ein frühzeitiger steuernder Eingriff u.U. erfolgreicher und effektiver sein als dort, wo sich die Probleme bereits unübersehbar aufgestaut haben (Präventions- oder Frühwarnfunktion).
Wie dargestellt, entspricht die Offenheit des Programms Soziale Stadt der Art der zu bearbeitenden Probleme, zugleich wird es modernen Steuerungsvorstellungen für die Bewältigung komplexer Problemlagen gerecht („Kontextsteuerung“, „kooperative Steuerung“).(1) Dennoch ist es nach den Ergebnissen der Zwischenevaluierung (wie auch eines Teils der Länderevaluierungen) angezeigt, die Anforderungen an die am Programm teilnehmenden Städte bzw. Gebiete in einigen Punkten zu erhöhen. Dies betrifft vor allem die Standards für die Vorbereitung der Aufnahme in das Programm und für die Integrierten Handlungskonzepte (IHk):(2) Nach den bisherigen Erfahrungen reichen die von den Verwaltungen herangezogenen Daten und sonstigen Informationen in vielen Städten nicht aus, um eine fundierte Analyse der Entwicklungsprobleme der Quartiere zu ermöglichen. Dies wäre aber Voraussetzung für eine zielgenaue Formulierung eines Handlungsprogramms, dessen Wirkung dadurch sicherer und stärker sein könnte. Ohne spezielle Untersuchungen, wie sie für Städtebauprogramme mit anderen Zielsetzungen vorgeschrieben sind, wird eine fundierte Vorbereitung auch in Zukunft kaum möglich sein.
Empfohlen wird daher, fundierte Problem- und Potenzialanalysen zur Voraussetzung der Förderung zu machen und dafür auch Kriterien der Mindestqualität vorzugeben.
Die Mindestanforderungen, die ein Antrag auf Aufnahme in das Programm erfüllen sollte, umfassen:
Diese Aspekte sollten bei der Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzepts nicht nur berücksichtigt, sondern leitend sein – und in diesem konkretisiert werden. Zwischen der Begründung der Gebietsauswahl, den formulierten Zielsetzungen und den praktisch implementierten Projekten ist die Konsistenz in vielen Fällen gering. Auch in dieser Hinsicht sollten Qualitätsstandards für die Integrierten Handlungskonzepte entwickelt werden. Für die Erfüllung solcher Standards sollten Bund und Länder Hilfen und Anreize zur Verfügung stellen.
(1) Siehe Mayntz 2001, Walther 2002a und 2003. ![]()
(2) für Überlegungen in eine vergleichbare Richtung SRL 2004. ![]()
Quelle: "Die Soziale Stadt — Ergebnisse der Zwischenevaluierung – Bewertung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ nach vier Jahren Programmlaufzeit", IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik 2004