Die folgende Zusammenstellung beruht auf allgemein zugänglichen schriftlichen Aussagen der Länder. Baden-WürttembergBaden-Württemberg schließt sich den in der Verwaltungsvereinbarung aufgeführten Kriterien weitestgehend an (Ausschreibung aus dem Jahr 1999 sowie aktuelle Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die im Jahre 2002 vorgesehenen Programme für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung vom 21. Mai 2001; vergleiche auch den Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung, zitiert in Becker/Böhme/Meyer in diesem Heft, S. 2, Spalte 1). Darüber hinaus werden keine detaillierten Angaben gemacht. BayernDie Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat über die in der Verwaltungsvereinbarung getroffenen Aussagen zum Integrierten Handlungskonzept hinaus einzelne organisatorische und inhaltliche Aspekte genauer festgelegt (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Arbeitsblatt zur Städtebauförderung in Bayern: Soziale Stadt, München Juli 2000, S. 25 ff.). "Wesentlicher Teil eines Integrierten Handlungskonzeptes ist eine Rahmenplanung, die von den örtlichen Akteuren - den Bewohnern, den Gewerbetreibenden, den Grundeigentümern, den örtlichen Institutionen - während des Entwicklungsprozesses mit hoher Eigeninitiative mitzugestalten ist. (...) Das Integrierte Handlungskonzept muss organisatorische Regelungen auf der Ebene der Gemeinde und auf Quartiersebene aufzeigen (Einrichtung des Quartiersmanagements)" und "soll unter weitreichender Mitwirkung der Betroffenen, der Akteure im Quartier und des Quartiersmanagements erarbeitet werden." Bezüglich der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wird ausgeführt, dass es "über die gesamte, meist lange Laufzeit des Erneuerungsprozesses immer wieder modifiziert und neuen Zielen angepasst werden (muss)." "Die Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes durch Beauftragte der Gemeinde ist förderfähig." BerlinIn Berlin wurden im Rahmen des Landesprogramms "Sozialorientierte Stadtteilentwicklung: Einrichtung integrierter Stadtteilverfahren - Quartiersmanagement - in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf" bereits Anfang 1999 15 Gebiete ausgewählt, für die zur nachhaltigen Verbesserung und Stabilisierung die Einrichtung von Quartiermanagements als Pilotvorhaben für die Dauer von drei Jahren beschlossen wurde. Die Bedeutung des Integrierten Handlungskonzeptes in Berlin erschließt sich aus dem zweiten Zwischenbericht über das Quartiermanagement (Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 14/1045, "Soziale Stadtentwicklung in Berlin: Erfahrungen mit dem Quartiersmanagement", S. 6, Berlin 2001): "Grundlage (für die Entscheidungen der Steuerungsrunde in den Quartiersmanagementgebieten) ist das für das jeweilige Quartiersmanagementgebiet erarbeitete und mit allen relevanten Beteiligten abgestimmte Integrierte Handlungskonzept." Weitere strategische Vorgaben für Integrierte Handlungskonzepte werden "kontinuierlich (...) in mit den Bezirken gemeinsam durchgeführten Arbeits- und Abstimmungsgremien sowohl auf Landesebene, als auch zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen vor Ort behandelt und entschieden." BrandenburgDas Integrierte Handlungskonzept umfasst städtebauliche, bauliche und soziale Aspekte als Grundlagen der weiteren Quartiersentwicklung. "Gemeindliche Grundsätze zur Förderung kleinteiliger Maßnahmen sind als Bestandteil des Konzeptes zu erarbeiten"; das Erreichen der Entwicklungsziele innerhalb der Laufzeit der Gesamtmaßnahme ist plausibel darzustellen. Das Integrierte Handlungskonzept soll, wie im geltenden Ergänzungserlass weiter beschrieben wird, "unter weitreichender Mitwirkung der Betroffenen und Akteure im Quartier und des Quartiermanagements erarbeitet werden und offen für eine Weiterentwicklung sein" (Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg: Ergänzungserlass zur Förderrichtlinie '99 zur Stadterneuerung zum Programm Soziale Stadt, Potsdam, Juni 2001). Das Handlungskonzept ist Handlungsgrundlage für alle Beteiligten über den gesamten Erneuerungsprozess hinweg und bedarf eines gemeindlichen Selbstbindungsbeschlusses. BremenDas Programm Soziale Stadt ist in Bremen direkt mit dem bereits 1998 entwickelten kommunalen Handlungs- und Förderprogramm Wohnen in Nachbarschaften (WiN) verknüpft, für dessen Erarbeitung, Durchführung und Mittelbereitstellung insgesamt sieben Ressorts verantwortlich sind (Freie Hansestadt Bremen, Senator für Bau und Umwelt, Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, "Handlungsprogramm Wohnen in Nachbarschaften (WiN)' - Stadtteile für die Zukunft entwickeln", Senatsvorlage, Bremen, 1999) und das regelmäßig fortgeschrieben wird. Auf der Grundlage einer gebietsübergreifenden Beschreibung von städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen und wohnumfeldbezogenen Problemlagen (hier insbesondere unter Beachtung folgender Aspekte: Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit, Armut, Funktionsmängel, Zerstörungen, schulische Probleme der Kinder und Jugendlichen, Suchtprobleme, Kriminalität, Isolation und Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsteile, soziale Kälte, Passivität und geringe Bereitschaft zum Engagement) wurden zehn Gebiete in Bremen und ein Gebiet in Bremerhaven ausgewählt. Nach Formulierung der Leitgedanken und Zielsetzungen wurden sechs integrierte Handlungsfelder festgelegt, die die Schwerpunkte der Arbeit in den Gebieten bilden:
Dies stellt in der jetzigen Entwicklungsphase den strategischen Ansatz und in der Umsetzung für Bremen das Integrierte Handlungskonzept dar. Zu der Ausgestaltung Integrierter Handlungskonzepte schließt sich das Land den Aussagen der Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern an. HamburgUm den Bezirksämtern und Quartiersentwicklern bei der Erstellung Integrierter Konzepte eine Arbeitshilfe zu geben, hat die Stadtentwicklungsbehörde im August 2000 den "Leitfaden zur Darstellung von Quartiersentwicklungskonzepten im Rahmen der Sozialen Stadtteilentwicklung" veröffentlicht. Darin sind wichtige Bestandteile des Konzepts - ein Erläuterungstext, der die Ausgangslage und Problemsituation des Gebietes beschreibt sowie die Entwicklungsziele innerhalb der für das Programm definierten Handlungsfelder - mit Angaben zu Kosten und Finanzierung und voraussichtlichem Förderzeitraum formuliert. Zu den Handlungsfeldern zählen "Bürgermitwirkung und Stadtteilleben", "Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung", "Lokale Wirtschaft und Nahversorgung", "Verkehr und Mobilität", "Wohnen", "Wohnumfeld und Freiflächen", "Gesellschaftliche Infrastruktur". Eine tabellarische Zusammenstellung der Maßnahmen, Projekte und Handlungserfordernisse gibt eine Übersicht über Umfang, Inhalt, Beteiligte, Kosten und Finanzierung sowie zur Priorität der einzelnen Projekte innerhalb der Handlungsfelder. "Zum Konzept gehören auch Angaben darüber, wie lange der öffentlich geförderte Prozess voraussichtlich dauern wird bzw. muss und mit welcher Strategie und welchen Maßnahmen dafür Sorge getragen werden soll, dass der Stadtteil die eingeleiteten Prozesse und erreichten Strukturen auch nach Beendigung der öffentlichen Förderung aus eigener Kraft fortsetzen bzw. erhalten kann (selbsttragende Entwicklung)." Die Erarbeitung, Steuerung und Fortschreibung von Quartiersentwicklungskonzepten ist die Kernaufgabe des Stadtteilmanagements (Freie und Hansestadt Hamburg, Stadtentwicklungsbehörde, Das Hamburger Programm zur Sozialen Stadtteilentwicklung - Bericht zur Programmsteuerung und -organisation, August 1999). Im Leitfaden wird mehrfach betont, dass das Handlungskonzept auf Fortschreibung angelegt sein soll. Hessen"HEGISS" als Organisationsform des Erfahrungsaustausches auf hessischer Landesebene formuliert detaillierte Anforderungen an das Integrierte Handlungskonzept (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Hessische Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt", September 2000). Demnach soll in dem Konzept ein Leitbild formuliert werden, "das in Form eines integrierten Stadtteilentwicklungsprogramms konkretisiert und über Projekte umgesetzt wird". Auch werden fünf Bausteine eines solchen Konzeptes genannt: "Aktivierung der Bewohner und Verbesserung der Chancengleichheit", "Stärkung der lokalen Wirtschaft", "Verbesserung des sozialen und kulturellen Lebens", "Städtebauliche Stabilisierung" und "Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen". Der Beschluss der Gemeinde zur Erarbeitung eines "Integrierten Stadtteilentwicklungsprogramms" ist Fördervoraussetzung und die Erarbeitung eines solchen Konzeptes förderfähig. Die Einbeziehung der für das Gebiet wichtigen Akteure des öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Sektors sei eine Erfolgsvoraussetzung. Für die Erarbeitung des "Integrierten Stadtteilentwicklungsprogramms" haben die Städte und Gemeinden die Aufgabe, "die enge Kooperation der betroffenen Fachgebiete untereinander sowie mit den örtlichen Akteuren und der Bevölkerung organisatorisch sicherzustellen und Koordinationsgremien einzurichten, die schnelles, übergreifendes Handeln ermöglichen (Stadtteilmanagement)". Auch in Hessen ist die Fortschreibung der Stadtteilentwicklungsprogramme vorgesehen. Mecklenburg-VorpommernDie Aufstellung Integrierter Handlungskonzepte in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung (Ministerium für Arbeit und Bau Mecklenburg-Vorpommern, Arbeitshilfe "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt"). Weitere organisatorische und inhaltliche Anforderungen zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes sind in dem aktuellen Leitfaden zu Integrierten Stadtentwicklungskonzepten des Ministeriums formuliert. Die Erarbeitung von gebietsbezogenen Handlungskonzepten für die Programmgebiete "Soziale Stadt" ist förderfähig, und die Konzepte sollen in die nun im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau" geforderten "Integrierten Stadtentwicklungskonzepte" für die Gesamtstadt einfließen. NiedersachsenAuch Niedersachen orientiert sich bezüglich der Erarbeitung Integrierter Handlungskonzepte an den Aussagen der Verwaltungsvereinbarung. Die in der Verwaltungsvereinbarung aufgeführten Handlungsfelder der integrierten Stadtteilentwicklung sind durch das Handlungsfeld "Frauenpolitische Projekte" ergänzt worden (Kabinettsvorlage: Städtebauförderung "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" aus dem Jahr 1999). Die Probleme der Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf seien mit einem Integrierten Konzept im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie in einem umfassenden Zusammenhang zielgerichteter sozialer und ökologischer Infrastrukturpolitik anzugehen. Nordrhein-WestfalenDas Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" schließt eng an das bereits 1993 aufgelegte ressortübergreifende nordrhein-westfälische Handlungsprogramm "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" an (Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf - Ressortübergreifendes Handlungsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1998). Im Handlungsprogramm sind folgende Aussagen zum Integrierten Handlungskonzept enthalten: "Die Aufnahme in das ressortübergreifende Programm erfolgt auf der Grundlage (...) eines integrierten Handlungskonzeptes (...)." Bindende Vorgaben zur Erstellung der Integrierten Handlungskonzepte macht das Land den Kommunen nicht, "da aus den bereits zuvor gesammelten Erfahrungen mit integrierter Stadtteilerneuerung deutlich geworden war, dass der probate Ansatz abhängig ist von den jeweiligen Verhältnissen vor Ort, der Größe des Stadtteils, den handelnden Personen, der Verwaltungsstruktur, den politischen Verhältnissen sowie der Situation im Stadtteil." Bewährt habe sich jedoch folgende Struktur, die auch den Kommunen empfohlen wird: "Auf der Kommunalebene ist zumindest in der Phase der Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe erforderlich, die sich sinnvollerweise auch zur weiteren Fortschreibung des Programms zusammenfindet." Weiter sei "ein federführender Verantwortlicher innerhalb der Verwaltung, der als Ansprechpartner und Koordinator bzw. Vermittler innerhalb der Verwaltung dient, zwingend erforderlich. Darüber hinaus hat sich bewährt, auf der Stadtteilebene ein Stadtteilbüro einzurichten, das einerseits Anlauf- und Beratungsstelle ist und für Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, der Bürgerbeteiligung, vor allem aktivierende Maßnahmen im Stadtteil zuständig ist." Als Schwerpunkte der sozialen Stadtteilentwicklung wurden dreizehn Handlungsfelder benannt, im sozialen Bereich unter anderem "Integration/Zusammenleben im Stadtteil", "Schule im Stadtteil" sowie "Stadtteilbezogene Gesundheitsförderung/Sport und Bewegung". Das Land empfiehlt der Kommune generell, das Konzept weitestgehend ressortübergreifend und unter Beteiligung aller relevanten Akteure selbst zu erstellen; zusätzliche Untersuchungen sind förderfähig. Darüber hinaus berät das Land die Kommunen bei der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes und ersetzt damit schriftliche Vorgaben. Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz orientiert sich bei der Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes an der Verwaltungsvereinbarung. Darüber hinaus gibt es keine veröffentlichten Aussagen und Anforderungen. SaarlandIm Saarland ist das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" in das Landesprogramm "Stadt-Vision-Saar' - Integriertes Stadtentwicklungsprogramm für städtische Problemgebiete im Saarland" des Ministeriums für Umwelt integriert. Die Teilnahme an den besonderen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms "Stadt-Vision-Saar" ist gebunden an ein gebietsbezogenes integriertes Entwicklungskonzept. "Vor Aufnahme in das Programm erfolgt eine Abstimmung des Stadtteilentwicklungskonzeptes mit allen betroffenen Fachressorts auf Landesebene." Für die Bewertung dieser Integrierten Handlungskonzepte wurde im Februar 2001 eine "Checkliste zur Bewertung von Förderanträgen/Integrierten Handlungskonzepten im Rahmen des Förderprogramms ,Stadt-Vision-Saar'" vom Ministerium für Umwelt entwickelt, in der folgende mögliche Bestandteile aufgeführt werden: Bestandsaufnahme und Strukturanalyse, Stärken-Schwächenanalyse und Zielanalyse, Maßnahmenplanung, Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes, Projektsteuerung und Stadtteilmanagement sowie begleitende Evaluierung und Erfolgskontrolle. SachsenAnforderungen an die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes sind ausführlich im "Leitfaden zur Erstellung integrierter Handlungskonzepte" des sächsischen Staatsministeriums des Innern vom März 2000 formuliert. Demnach geht es darum, "die übergeordnete Entwicklungsstrategie und die einzelnen Entwicklungsziele für den Stadtteil im Kontext der gesamtstädtischen und gegebenenfalls auch regionalen Entwicklungen (...) darzustellen". Das Konzept soll von der Entwicklungsstrategie abgeleitete Schwerpunkte in den Handlungsfeldern "Bürgermitwirkung/Stadtteilleben", "Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung", "Quartierzentren", "Soziale, kulturelle, bildungs-, sport- und freizeitbezogene Infrastruktur", "Wohnen" sowie "Wohnumfeld und Ökologie" setzen und für diese Handlungsfelder Maßnahmen und Projekte formulieren. Folgende Angaben sind Bestandteile des Integrierten Handlungskonzeptes: "Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienten und ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen und Projekte des Stadtteilentwicklungskonzeptes durch die Organisation eines internen (stadtverwaltungsbezogenen) und gegebenenfalls die Einbeziehung eines externen (private Personen oder Unternehmen) Programm- und Projektmanagements; Maßnahmen zur Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure sowie aller betroffenen Bereiche der Verwaltung. Die Bewohner eines Stadtteils sind bereits an der Erstellung der Konzepte zu beteiligen. Für die Umsetzung sind geeignete Verfahren und Instrumente zu entwickeln, die die Beteiligung der Bürger, der privaten Akteure/Investoren sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner gewährleisten. Innerhalb der städtischen Verwaltung sind Organisationsformen zur verbesserten Ressortabstimmung zu entwickeln; zusammenfassender Finanzplan für alle Maßnahmen und Projekte des Stadtteilentwicklungskonzeptes, einschließlich der Darstellung der Jahrestranchen für alle Finanzierungsquellen." Das Handlungskonzept ist vom Stadtrat zu beschließen. Die Fortschreibung des Konzeptes ist vorzusehen. Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt bildet die Landesinitiative URBAN 21 den Rahmen für die soziale Stadtteilentwicklung, innerhalb derer die Kopplung verschiedener Förderprogramme - einschließlich des Programms "Soziale Stadt" - die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen sicherstellen soll. Gemäß der Veröffentlichung "Landesinitiative Urban 21, Richtlinie zur Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt" des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr vom September 1999 sind alle Gebiete der "Sozialen Stadt" in Sachsen-Anhalt auch URBAN 21-Gebiete. Die Teilnahme an den besonderen Fördermöglichkeiten der Landesinitiative ist gebunden an ein integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für das jeweilige Fördergebiet. Die Vorbereitung, Durchführung und nachgehende Bewertung und Kontrolle von Stadtteilentwicklungskonzepten wird gefördert. Bei der Erarbeitung der Entwicklungskonzepte und der Festsetzung von Prioritäten für die Durchführung einzelner Vorhaben werden Strukturen als sinnvoll erachtet, welche die Mitwirkung der beteiligten städtischen Ämter, der Betriebe (einschließlich Wohnungsunternehmen und Genossenschaften) und sonstiger Akteure vor Ort gewährleisten. "Die Landesregierung legt großen Wert darauf, dass (...) Maßnahmen und ihre Ausgestaltung im Einzelnen unter Mitwirkung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen und dass die Umsetzung der städtischen Konzepte (...) von einem wirksamen Stadtteilmanagement betrieben bzw. begleitet wird." Zusätzlich sollen Aussagen zu Formen und Umfang der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie zur Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Schleswig-HolsteinWie in mehreren anderen Ländern decken sich in Schleswig-Holstein die Anforderungen an die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes mit denen der Verwaltungsvereinbarung. "Das Handlungskonzept und seine Fortschreibung sind mit dem Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau abzustimmen und dienen als Grundlage für den Einsatz der Städtebauförderungsmittel und ihre Bündelung mit anderen Mitteln und Programmen" (Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau, Programmkonzeption Soziale Stadt Schleswig-Holstein, Juli 1999). Die Integrierten Handlungskonzepte sollen fortgeschrieben werden. ThüringenBei der Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes werden im Land Thüringen die aus der Verwaltungsvereinbarung hervorgehenden Anforderungen übernommen (Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Städtebauförderungsrichtlinien - ThStBauFR). Über die Aussagen der Verwaltungsvereinbarung hinaus macht das Land Thüringen keine Angaben zum Integrierten Handlungskonzept. |
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Cathy Cramer, Quelle: Soziale Stadt - info 7, Der Newsletter zum Bund-Länder-Programm Soziale Stadt, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, 2002 |