Die Programmgebiete der Sozialen Stadt werden, wie die Sanierungsgebiete auch, jedes Jahr von den Ländern neu festgelegt und in einem sog. Landesprogramm zusammengefasst. Dabei wird in der Regel auf Kontinuität geachtet, so dass im Normalfall eine Weiterfinanzierung einmal aufgenommener Gebiete erfolgt, sofern sie nicht "ausfinanziert" sind oder werden. In einer ebenfalls jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung nach Art. 104 a Abs. 4 GG zwischen dem Bund und allen Ländern wird auf der Basis der Länderauswahl das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte "Bundesprogramm" aufgestellt, in das in aller Regel sämtliche von den Ländern hierfür angemeldeten Gebiete aufgenommen werden.
Die Verwaltungsvereinbarung enthält inhaltliche Anforderungen an die Maßnahmen in den aufgenommenen Gebieten sowie Förderhöhe, -gegenstände und -modalitäten und legt den Schlüssel für die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder fest. Hier liegt vor allem in dem Verteilerschlüssel für die Gebiete der Sozialen Stadt ein zentraler Verhandlungspunkt, weil hier über die für die Verteilung der Städtebauförderungsmittel im übrigen maßgeblichen Komponenten Bevölkerung und Wohnungen hinaus eine sozial ausgerichtete Komponente für die Mittelverteilung hinzugefügt wird. Die Verwaltungsvereinbarung kommt zustande, wenn das letzte Bundesland sie unterzeichnet (oder sonst akzeptiert) hat. Dies kann, wie z.B. 1999, durchaus bis in den September des Jahres hinein dauern, für das die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Die Erfassung der Programmgebiete basiert auf dem jeweils aktuell veröffentlichten Bundesprogramm. Nachträgiche Umschichtungen, die den Status der Gebiete betreffen, werden nicht berücksichtigt.
Der Status "
Teilnahme ruhend" bedeutet, dass ein Gebiet im Bundesprogramm Soziale Stadt aufgenommen ist, jedoch im betreffenden Jahr keine Bundes- oder Landesmittel erhalten hat (z.B. weil die Mittel des vorangegangenen Jahres nicht ausgeschöpft sind, oder andere Finanzmittel verwendet werden). "Ruhend" bedeutet demnach nicht, dass in diesem Gebiet keine Aktivitäten im Rahmen des Programms Soziale Stadt stattfinden.