Das Städtebauförderungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Länder wurde im Jahr 1999 mit dem Ziel gestartet, die „Abwärtsspirale“ in benachteiligten Stadtteilen aufzuhalten und die Lebensbedingungen vor Ort umfassend zu verbessern. Die Soziale Stadt startete im Jahr 1999 mit 161 Stadtteilen in 124 Gemeinden; heute sind es bereits 571 Gebiete in 355 Gemeinden (Stand 2009).
Kleinräumige Segregation führt seit den 1990er Jahren in vielen Städten zu selektiven Auf- und Abwertungen von Wohngebieten und damit auch zur Herausbildung benachteiligter Stadtteile. Diese sind meist durch komplexe Problemlagen in den Bereichen Städtebau und Umwelt, infrastrukturelle Ausstattung, Lokale Ökonomie, Soziales, Integration und nachbarschaftliches Zusammenleben sowie Imagebildung charakterisiert. Das Programm Soziale Stadt reagiert darauf mit einem integrierten Ansatz der umfassenden Quartiersentwicklung.
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Flyer zum Programm "Soziale Stadt" (pdf)
Artikel 104b Grundgesetz, § 171e Baugesetzbuch, die jährlich abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, der "Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative 'Soziale Stadt'" sowie Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Erlasse, Arbeitshilfen, Ausschreibungen und weitere Veröffentlichungen der Bundesländer sind wesentliche Grundlagen des Programms. Die Finanzierung des Programms erfolgt gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen.
Das breite Spektrum der Probleme, aber auch der Potenziale, auf Basis derer die Programmgebiete der Sozialen Stadt ausgewählt und abgegrenzt worden sind, spiegelt sich in den Handlungsfeldern von vielfältigen Maßnahmen und Projekten, die zur Lösung der Probleme und Erschließung der Potenziale eingesetzt werden.
Maßnahmen und Projekte lassen sich einem Katalog von 13 inhaltlichen Handlungsfeldern zuordnen. Ihre Planung und Realisierung werden durch die eher instrumentell-strategischen Handlungsfelder (Integrierte Entwicklungs- bzw. Handlungskonzepte, Ressourcenbündelung, Quartiermanagement, Aktivierung und Beteiligung. Evaluierung und Monitoring) gestützt.
Die Möglichkeit, innerhalb des Programms Soziale Stadt auch Projekte und Maßnahmen im nicht-baulichen Bereich zu finanzieren, bietet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit dem Jahr 2006 im Rahmen von Modellvorhaben an. Dazu heißt es in der Verwaltungsvereinbarung 2007: „Die Länder können die (…) zusätzlichen Mittel auch für Modellvorhaben in Gebieten des Programms Soziale Stadt einsetzen. (…) Förderfähig sind Vorhaben, welche die Ziele des integrierten Entwicklungskonzepts unterstützen und ohne die Förderung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang verwirklicht werden können“. Im Jahr 2008 wurden in 284 Programmgebieten Modellvorhaben gefördert. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem in den Bereichen Integration von Zuwanderern, Beteiligung, Schule und Bildung, Schule und Bildung, nachbarschaftliches Zusammenleben und andere soziale Aktivitäten.
Weitere Informationen und Veröffentlichungen:
Das Programm Soziale Stadt ist darauf angelegt, neben den eigenen Programmmitteln weitere Fördermittel der EU, vor allem aber aus verschiedenen Bundes-, Landes- und kommunalen Ressorts in die Gebiete der Sozialen Stadt zu lenken, um dort sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen durchzuführen. In besonderem Maße gelingt dies mit den Partnerprogrammen der Sozialen Stadt, die sich ausdrücklich auf die Förderkulisse der Soziale Stadt beziehen. Zu diesen gehört z.B. das arbeitsmarktpolitische ESF-Bundesprogramm "BIWAQ (www.biwaq.de).