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soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"
  

7.1 Länder-Vorgaben zum Quartiermanagement

Im Leitfaden der ARGEBAU werden die Einrichtung eines Stadtteilmanagements und eines Stadtteilbüros vor Ort als typische Maßnahmen empfohlen, um die Programmziele "Aktivierung örtlicher Potenziale, Hilfe zur Selbsthilfe, Entwicklung von Bürgerbewusstsein für den Stadtteil sowie Schaffung selbsttragender Bewohnerorganisationen und stabiler nachbarschaftlicher sozialer Netze" zu erreichen (1). Zur Programmumsetzung heißt es an anderer Stelle noch konkreter: "Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, ein leistungsfähiges Stadtteilmanagement sicherzustellen. Das ausgeweitete Zielspektrum, das relativ offene integrierte Handlungskonzept und die hohen Ansprüche an die Mitwirkung der örtlichen Akteure und der lokalen Wirtschaft erfordern besonders qualifizierte Träger, Gebietsmanager oder Entwicklungsgesellschaften zur Lenkung des Stadtteilentwicklungsprozesses vor Ort. Das Anforderungsprofil für die Trägerauswahl ist entsprechend fortzuentwickeln. Neue Organisationsformen für die Trägerschaft erscheinen sinnvoll und sollen erprobt werden". Städte und Gemeinden haben außerdem "die Aufgabe, die enge Kooperation der betroffenen Fachressorts organisatorisch sicherzustellen, die schnelles übergreifendes Handeln ermöglichen". Die Länder sollten "von den Gemeinden den Nachweis dafür fordern, dass die notwendigen Vorkehrungen für eine gute Ämterkoordination, für den Einsatz von Stadtteilmanagement und eine angemessene Bürgerbeteiligung getroffen werden."

Diese Empfehlungen werden in den einzelnen Länderrichtlinien und -informationen zur Programmumsetzung Soziale Stadt in unterschiedlich starkem Maße aufgegriffen und ausgelegt.

Lediglich die Programminformationen und -richtlinien von drei Ländern (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) enthalten keine Hinweise zum Quartiermanagement. Dagegen fordern Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland und Sachsen-Anhalt die am Programm teilnehmenden Kommunen ausdrücklich dazu auf, ein solches einzurichten. In Mecklenburg-Vorpommern finden zur Umsetzung des Programms Soziale Stadt die Städtebauförderungsrichtlinien sowie die Richtlinien zur Wohnumfeldverbesserung Anwendung. Die Einrichtung und Förderung von Quartiermanagement wurde per Erlass gesondert geregelt, der in allen Programmgebieten berücksichtigt worden ist. In folgenden Ländern wurden auch Hinweise zur Ausgestaltung von Quartiermanagement gegeben:

Besonders detaillierte Vorgaben für die Einrichtung eines Quartiermanagements finden sich in den Programminformationen und -richtlinien von Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen:

In der Zusammenschau wird deutlich, dass Quartiermanagement vor allem zur Koordinierung der verschiedenen Akteure und Aktivitäten eingesetzt werden soll. In den detaillierteren Länderrichtlinien und -informationen zur Programmumsetzung wird besonders hervorgehoben, dass dies sowohl auf Verwaltungsebene als auch im Quartier sowie im intermediären Bereich zwischen öffentlichem, privatem und gemeinnützigem Sektor erfolgen muss. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung jeweils spezifischer Gremien oder Organisationseinheiten wie beispielsweise ressortübergreifender Arbeitsgruppen, Stadtteilkonferenzen oder -foren, Runder Tische und Stadtteilbüros.

(1) Hierzu und zum Folgenden: ARGEBAU-Leitfaden, Kapitel 3 und 4, siehe Anhang 9.

(2) Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, Ergänzungserlass, Besonderer Teil (B), Ergänzung zu B.2.1.

(3) "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln", Handlungsprogramm 1999-2002, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", S. 3.

(4) Sächsisches Staatsministerium des Innern, S. 2.

(5) Hierzu und zum Folgenden: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Landesinitiative URBAN 21. Richtlinie zur Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt vom 7./14. September 1999, Magdeburg 1999, S. 1, 2, 6 und 7. Diese Richtlinie gilt nur für Programmgebiete der Sozialen Stadt, die gleichzeitig an der URBAN 21-Initiative teilnehmen.Für die anderen Programmgebiete ist keine gesonderte Richtlinie erlassen worden.

(6) Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes Schleswig-Holstein, Programmkonzeption Soziale Stadt Schleswig-Holstein, Juli 1999, Kiel 1999, S. 19.

(7) Hierzu und zum Folgenden: Bericht über die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Entschärfung sozialer Konflikte besonders belasteter Stadtquartiere - Aktionsprogramm "Urbane Integration", 1. Stufe - und zur Sozialorientierten Stadtentwicklung: Einrichtung von integrierten Stadtteilverfahren - Quartiersmanagement - in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, Drucksache 13/4001 des Abgeordnetenhauses von Berlin, Berlin 1999, S. 32 f.

(8) Hierzu und zum Folgenden: Freie und Hansestadt Hamburg, Stadtentwicklungsbehörde, Das Hamburger Programm zur Sozialen Stadtteilentwicklung. Bericht zur Programmsteuerung und -organisation vom 25. August 1999, Hamburg 1999, S. 2 und S. 4.

(9) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Hessische Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt" - HEGISS. Verstetigung und Ausweitung einer auf Landesebene eingeleiteten Förderpolitik, April 1999, Wiesbaden 1999, S. 13 f. sowie dasselbe (Hrsg.), HEGISS Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt, Wiesbaden 2000, S. 19 ff.

(10) Hierzu und zum Folgenden: Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Ressortübergreifendes Handlungsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" und Bund-Länder-Programm für "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", Düsseldorf 2000, S. 6.

  
 

Quelle: Soziale Stadt - Strategien für die Soziale Stadt, Erfahrungen und Perspektiven – Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt", Deutsches Institut für Urbanistik 2003

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