Im Leitfaden der ARGEBAU werden die Einrichtung eines Stadtteilmanagements und eines Stadtteilbüros vor Ort als typische Maßnahmen empfohlen, um die Programmziele "Aktivierung örtlicher Potenziale, Hilfe zur Selbsthilfe, Entwicklung von Bürgerbewusstsein für den Stadtteil sowie Schaffung selbsttragender Bewohnerorganisationen und stabiler nachbarschaftlicher sozialer Netze" zu erreichen (1). Zur Programmumsetzung heißt es an anderer Stelle noch konkreter: "Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, ein leistungsfähiges Stadtteilmanagement sicherzustellen. Das ausgeweitete Zielspektrum, das relativ offene integrierte Handlungskonzept und die hohen Ansprüche an die Mitwirkung der örtlichen Akteure und der lokalen Wirtschaft erfordern besonders qualifizierte Träger, Gebietsmanager oder Entwicklungsgesellschaften zur Lenkung des Stadtteilentwicklungsprozesses vor Ort. Das Anforderungsprofil für die Trägerauswahl ist entsprechend fortzuentwickeln. Neue Organisationsformen für die Trägerschaft erscheinen sinnvoll und sollen erprobt werden". Städte und Gemeinden haben außerdem "die Aufgabe, die enge Kooperation der betroffenen Fachressorts organisatorisch sicherzustellen, die schnelles übergreifendes Handeln ermöglichen". Die Länder sollten "von den Gemeinden den Nachweis dafür fordern, dass die notwendigen Vorkehrungen für eine gute Ämterkoordination, für den Einsatz von Stadtteilmanagement und eine angemessene Bürgerbeteiligung getroffen werden."
Diese Empfehlungen werden in den einzelnen Länderrichtlinien und -informationen zur Programmumsetzung Soziale Stadt in unterschiedlich starkem Maße aufgegriffen und ausgelegt.
Lediglich die Programminformationen und -richtlinien von drei Ländern (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) enthalten keine Hinweise zum Quartiermanagement. Dagegen fordern Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland und Sachsen-Anhalt die am Programm teilnehmenden Kommunen ausdrücklich dazu auf, ein solches einzurichten. In Mecklenburg-Vorpommern finden zur Umsetzung des Programms Soziale Stadt die Städtebauförderungsrichtlinien sowie die Richtlinien zur Wohnumfeldverbesserung Anwendung. Die Einrichtung und Förderung von Quartiermanagement wurde per Erlass gesondert geregelt, der in allen Programmgebieten berücksichtigt worden ist. In folgenden Ländern wurden auch Hinweise zur Ausgestaltung von Quartiermanagement gegeben:
In Brandenburg ist die "Einrichtung eines Stadtteilmanagements, das mit Priorität den Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen" einleiten soll, förderfähig. "Finanziert werden können Personalkosten, Sachkosten und die Anmietung von Räumlichkeiten, die in Abgrenzung zur Gesamtmaßnahmensteuerung ... zur Koordinierung und organisatorischen Vorbereitung konkreter sozio-kultureller Vorhaben des Stadtteilmanagements dienen." (2)
In der Programminformation Bremens heißt es zu Management und Organisation unter anderem: "Die organisatorischen Strukturen und Arbeitsebenen des Programms werden von den beteiligten Ressorts ... getragen und umfassen eine zentrale und eine lokale Ebene (Lokales Management)." (3) Zur zentralen Ebene gehören eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe und die Geschäftsführung WiN/Soziale Stadt.
Im Leitfaden zur Erstellung Integrierter Handlungskonzepte des Sächsischen Staatsministeriums des Innern werden als "typische Maßnahmen" zur Umsetzung des Handlungsfelds "Bürgermitwirkung, Stadtteilleben" die "Installation eines Stadtteilmanagements, das mit Priorität den Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen einleiten soll" sowie die "Einrichtung eines Stadtteilbüros" genannt (4).
Die sachsen-anhaltinische Landesinitiative URBAN 21 sieht ebenfalls den "Aufbau eines speziellen Stadtteilmanagements" (5) vor: Die Umsetzung der städtischen Konzepte soll von einem "wirksamen Stadtteilmanagement betrieben bzw. begleitet" werden. Dazu werden unter anderem "Bürgerhäuser und Stadtteilbüros, die der Betreuung der im Stadtquartier ansässigen Bevölkerungsgruppen dienen", gefördert. Auch wird auf eine "effektive Koordinierung der Mitwirkung der beteiligten städtischen Ämter, der belegenden Betriebe, einschließlich der Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, und sonstiger lokaler Akteure" - unter anderem Bürgerinnen und Bürger - besonderer Wert gelegt.
Die Programmkonzeption Soziale Stadt in Schleswig-Holstein schließlich verpflichtet die Kommunen "maßnahmebegleitend ... ein professionelles, beteiligungsorientiertes Quartiers- bzw. Stadtteilmanagement zur Koordination der örtlichen Initiativen, Aktivitäten und Maßnahmen einzurichten. Es setzt die fachübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten städtischen Dienststellen, breite kommunalpolitische Unterstützung sowie umfassende Partizipationsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner voraus" (6).
Besonders detaillierte Vorgaben für die Einrichtung eines Quartiermanagements finden sich in den Programminformationen und -richtlinien von Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen:
Im Berliner Programmansatz wird die Bedeutung von Quartiermanagement in besonderem Maße betont: Zur Realisierung der "Zielsetzungen auf der lokalen Ebene ist ein Quartiersmanagement einzusetzen, das den Prozess der Quartiersentwicklung initiiert und koordiniert" (7). Zu seinen Aufgaben gehören Stadtteilkoordination, Bewohneraktivierung, Projektinitiierung sowie Mitwirkung an der Erfolgskontrolle. Als Bestandteile der Organisationsstruktur auf Quartiersebene sind ein Quartiersforum für in erster Linie lokale Akteure vorgesehen sowie eine Koordinierungsrunde zur Abstimmung zwischen Trägern, Bewohnerinitiativen, Vertretern des jeweiligen Bezirksamtes und - bei Bedarf - einzelner Senatsverwaltungen einzurichten. "Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der integrierten Stadtteilverfahren - Quartiersmanagement - ist die übergreifende Zusammenarbeit auf und zwischen den jeweiligen Verwaltungsressorts und -ebenen sicherzustellen." Auf Ebene der Bezirksverwaltungen sollen ein bezirklicher Quartierskoordinator nominiert sowie eine ressort- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Außerdem ist auf Senatsebene eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden.
In Hamburg hat der Senat Grundsätze für das Programm zur sozialen Stadtteilentwicklung beschlossen. Damit wurde auch die Einrichtung eines Stadtteilmanagements verbindlich festgelegt (8), das für "die konkrete Verknüpfung von öffentlichem und privatem Handeln im Quartier, für die Organisation der Bürgerbeteiligung und die Einbindung aller im Stadtteil aktiven Kräfte - Initiativen, Vereine, Institutionen etc." vor Ort eingesetzt werden soll. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Organisation von Beteiligungsprozessen, die Aktivierung der Bewohnerschaft, die Erarbeitung, Steuerung und Fortschreibung von Quartiersentwicklungskonzepten und Zeit-Maßnahme-Plänen, die Einrichtung und der Betrieb eines Vor-Ort-Büros (Stadtteilbüro), Projektmanagement für soziale, arbeitsmarkt- und wohnungspolitische Vorhaben sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung stellt umfangreiche Forderungen an die komplexe Organisationsstruktur des integrierten Stadtteilentwicklungsverfahrens: "Die Bündelung aller verfügbaren Programme und Ressourcen sowie die Einbeziehung der Akteure des 1. (öffentlichen), 2. (privaten) und des 3. ("gemeinnützigen") Sektors sind Erfolgsvoraussetzungen für eine zielgerichtete Stadtteilentwicklung. Dies setzt in der kommunalen Verwaltung sowie im Praxisfeld auf Stadtteilebene eine übergreifende Organisationsstruktur voraus, die klare Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten festlegt. Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, die enge Kooperation der betroffenen Fachressorts untereinander und mit den örtlichen Akteuren sowie der Bevölkerung organisatorisch sicherzustellen und Koordinationsgremien einzurichten, die schnelles, übergreifendes Handeln ermöglichen (Stadtteilmanagement). Sie haben hierfür die personellen und logistischen Voraussetzungen zu gewährleisten. Im Stadtteilmanagement verschränken sich die formellen kommunalpolitischen Entscheidungsstrukturen mit informellen Strukturen intermediärer Organisationen, d.h. mit runden Tischen der lokalen und überlokalen Akteure (sozialen Trägern, Institutionen, Wohnungswirtschaft, privater Wirtschaft und Industrie, Vereinen, Verbänden) sowie anderen Formen der bürgerschaftlichen Mitgestaltung." (9) Als strukturelle Bestandteile eines solchen Stadtteilmanagements werden ein Stadtteilbüro, eine Stadtteilkonferenz im intermediären Bereich sowie eine dezernats- und ämterübergreifende Lenkungsgruppe auf Verwaltungsebene genannt.
Das Land Nordrhein-Westfalen kann auf eine mittlerweile neunjährige Erfahrung mit integrierten Stadtteilentwicklungsverfahren in benachteiligten Quartieren zurückblicken. Die Handlungsempfehlungen des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport (10) lesen sich daher in weiten Teilen wie eine Good-Practice-Analyse unter anderem zu Management- und Organisationsformen: "Auf der Kommunalebene ist zumindest in der Phase der Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe erforderlich, die sich sinnvollerweise auch zur weiteren Fortschreibung des Programms zusammenfindet. Ansonsten ist zur weiteren Abwicklung nach Aufstellung des integrierten kommunalen Konzeptes zumindest ein federführender Verantwortlicher innerhalb der Verwaltung, der als Ansprechpartner und Koordinator bzw. Vermittler innerhalb der Verwaltung dient, zwingend erforderlich. Darüber hinaus hat sich bewährt, auf der Stadtteilebene ein Stadtteilbüro einzurichten, das einerseits Anlauf- und Beratungsstelle ist und für Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, vor allem aktivierende Maßnahmen im Stadtteil usw. zuständig ist". Je nach fachlicher Besetzung komme den Stadtteilbüros auch die Aufgabe der Projektentwicklung und -durchführung, der Mittelakquisition, Durchführung von Imagekampagnen sowie der quartiersbezogenen Öffentlichkeitsarbeit zu. Außerdem solle ein Gremium mit den Schlüsselpersonen und weiteren Akteuren im Stadtteil unter Einbeziehung der lokalen Politik gebildet werden; dies können Stadtteilkonferenzen, Runde Tische oder Stadtteilforen sein. Insgesamt wird die besondere Bedeutung eines Ansprechpartners auf Verwaltungsebene sowie eines Vor-Ort- Büros oder lokalen Stadtteilmanagers betont.
In der Zusammenschau wird deutlich, dass Quartiermanagement vor allem zur Koordinierung der verschiedenen Akteure und Aktivitäten eingesetzt werden soll. In den detaillierteren Länderrichtlinien und -informationen zur Programmumsetzung wird besonders hervorgehoben, dass dies sowohl auf Verwaltungsebene als auch im Quartier sowie im intermediären Bereich zwischen öffentlichem, privatem und gemeinnützigem Sektor erfolgen muss. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung jeweils spezifischer Gremien oder Organisationseinheiten wie beispielsweise ressortübergreifender Arbeitsgruppen, Stadtteilkonferenzen oder -foren, Runder Tische und Stadtteilbüros.
(1) Hierzu und zum Folgenden: ARGEBAU-Leitfaden, Kapitel 3 und 4, siehe Anhang 9.
(2)Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, Ergänzungserlass, Besonderer Teil (B), Ergänzung zu B.2.1.
(3) "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln", Handlungsprogramm 1999-2002, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", S. 3.
(4)Sächsisches Staatsministerium des Innern, S. 2.
(5) Hierzu und zum Folgenden: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Landesinitiative URBAN 21. Richtlinie zur Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt vom 7./14. September 1999, Magdeburg 1999, S. 1, 2, 6 und 7. Diese Richtlinie gilt nur für Programmgebiete der Sozialen Stadt, die gleichzeitig an der URBAN 21-Initiative teilnehmen.Für die anderen Programmgebiete ist keine gesonderte Richtlinie erlassen worden.
(6)Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes Schleswig-Holstein, Programmkonzeption Soziale Stadt Schleswig-Holstein, Juli 1999, Kiel 1999, S. 19.
(7) Hierzu und zum Folgenden: Bericht über die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Entschärfung sozialer Konflikte besonders belasteter Stadtquartiere - Aktionsprogramm "Urbane Integration", 1. Stufe - und zur Sozialorientierten Stadtentwicklung: Einrichtung von integrierten Stadtteilverfahren - Quartiersmanagement - in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, Drucksache 13/4001 des Abgeordnetenhauses von Berlin, Berlin 1999, S. 32 f.
(8) Hierzu und zum Folgenden: Freie und Hansestadt Hamburg, Stadtentwicklungsbehörde, Das Hamburger Programm zur Sozialen Stadtteilentwicklung. Bericht zur Programmsteuerung und -organisation vom 25. August 1999, Hamburg 1999, S. 2 und S. 4.
(9)Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Hessische Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt" - HEGISS. Verstetigung und Ausweitung einer auf Landesebene eingeleiteten Förderpolitik, April 1999, Wiesbaden 1999, S. 13 f. sowie dasselbe (Hrsg.), HEGISS Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt, Wiesbaden 2000, S. 19 ff.
(10) Hierzu und zum Folgenden: Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Ressortübergreifendes Handlungsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" und Bund-Länder-Programm für "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", Düsseldorf 2000, S. 6.
Quelle: Soziale Stadt - Strategien für die Soziale Stadt, Erfahrungen und Perspektiven – Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt", Deutsches Institut für Urbanistik 2003